Die neuen Normen DIN 18040 und 18070
Die DIN 18040 ist seit Ende 2010 die neue Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen mit ihrem
Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1 - Ausgabe Oktober 2010) und
ersetzt die alte DIN 18024-Teil 2.
Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Dies ist konform mit dem § 4 BGG des Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen:
mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige)
mit motorischen Einschränkungen
die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
mit kognitiven Einschränkungen,
die bereits älter sind,
wie Kindern mit Kinderwagen oder Gepäck
Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen.
Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen. Nicht mehr enthalten sind Arbeitsstätten.
Die DIN 18040- 2 Planungsgrundlagen für Wohnungen wird voraussichtlich Anfang 2011 veröffentlicht.
Für den öffentlichen Raum ist eine eigene Norm E DIN 18070 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum geplant.
Die Norm wird Grundregeln umfassen wie Maße für benötigte Verkehrsräume mobilitätsbehinderter Menschen, Grundanforderungen zur Information und Orientierung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip, Anforderungen an Oberflächen, Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten. In einem Anwendungsteil folgen Regelungen zu Fußgängerverkehrsanlagen, Anlagen des ruhenden Verkehrs, des öffentlichen Verkehrs, Spielplätze, Freizeit- und Freiflächen Grünanlagen sowie Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden wie Treppen oder Rampen.