Der Weg zu einer Baumaßnahme


        Baumaßnahme für behindertengerechtes Wohnen

Wir sind mit dem Gefühl der Ohnmacht vertraut, wenn Betroffene und Angehörige mit der Tatsache konfrontiert werden, dass ein Mitglied der Familie aus den unterschiedlichsten Gründen eine Beeinträchtigung seiner physischen oder psychischen Fähigkeiten erfährt.

Es ist äußerst wichtig, diesen behinderten Menschen möglichst schnell ein integratives und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Dies beginnt als erstes bei der Versorgung, zum Beispiel durch bauliche Veränderungen in den "eigenen vier Wänden". Sollte ein solches Bedürfnis bestehen, ist es wichtig darauf zu achten, sich mit entsprechenden Fachleuten zusammenzusetzen und sich nicht von den gut gemeinten Ratschlägen aus Freundes- oder Bekanntenkreis beeinflussen zu lassen.

Bevor Sie jedoch den Weg zum fachspezifischen Architekten oder Ingenieur suchen, können Sie, um Zeit zu sparen, einige Unterlagen und Informationen selber sammeln, damit Sie bei dem ersten Kontakt ein wenig vorbereitet sind:

Wir unterscheiden zwischen Neubauten oder eventuell erforderlichen Umbauten von bestehenden Gebäuden. Folgende Unterlagen sind notwendig, um sich als Architekt ein Bild vom Bestand und den baulichen Möglichkeiten zu verschaffen:

Notwendige Baupläne und Dokumente:

  • Auszug aus dem Katasteramt bezüglich des betreffenden Grundstücks oder Gebäudes

  • Unterlagen und vorhandene Pläne über den vorhandenen Bestand (bei Umbaumaßnahmen)

  • Unterlagen und vorhandene Pläne bezüglich der Baustatik des Objektes (bei Umbaumaßnahmen)

  • Bei angrenzenden Nachbargebäuden, wenn möglich, vorhandene Baupläne (zum Beispiel Ansichten)

Bei Mietobjekten ist es notwendig, den Eigentümer über Ihre geplanten Bauvorhaben zu informieren. Sie benötigen sein Einverständnis.

Wenn keine Unterlagen vorhanden sind, können diese meist im Archiv der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt kostenpflichtig eingesehen werden.

Sollten Sie sich zur Zeit überfordert fühlen, sind wir gerne bereit, mit Hilfe einer Vollmacht die notwendigen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde anzufordern oder einzusehen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.